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Nasic Nasenspray 5mg/500mg für Kinder 10ml

nasic® Nasenspray für Kinder wird zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen und zur unterstützenden Behandlung der Heilung von Haut- und Schleimhautläsionen, anfallsweise auftretendem Fließschnupfen (Rhinitis vasomotorica) und zur Behandlung der Nasenatmungsbehinderung nach operativen Eingriffen an der Nase angewendet.
Packungsgröße: 10 Milliliter
Artikelnummer: 3524212

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 11,95

Artikelbeschreibung

Details

nasic® Nasenspray für Kinder befreit schnell und effektiv die Nase und pflegt gleichzeitig die Nasenschleimhaut durch Dexpanthenol.

Anwendungsgebiete

nasic® für Kinder wird zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen und zur Unterstützung der Heilung von Haut- und Schleimhautläsionen, anfallsweise auftretendem Fließschnupfen und zur Behandlung der Nasenatmungsbehinderung nach operativen Eingriffen an der Nase angewendet.

Wirkstoffe

nasic® für Kinder kombiniert einen abschwellenden und einen pflegenden Wirkstoff. Xylometazolin hat gefäßverengende Eigenschaften und bewirkt dadurch die Schleimhautabschwellung. Dexpanthenol zeichnet sich durch wundheilungsfördernde und schleimhautschützende Eigenschaften aus.

Anwendungsempfehlung

Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren je nach Bedarf maximal 3-mal täglich 1 Sprühstoß in jede Nasenöffnung. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren je nach Bedarf bis zu 3-mal täglich je 1 bis 2 Sprühstöße in jede Nasenöffnung. Hinweis: nasic® für Kinder sollte ohne ärztliche Anordnung nicht länger als 7 Tage hintereinander angewendet werden.

Zusammensetzung

Ein Sprühstoß zu 0,1 ml Lösung enthält 0,05 mg Xylometazolinhydrochlorid und 5,0 mg Dexpanthenol. Die sonstigen Bestandteile sind Benzalkoniumchlorid, Kaliumdihydrogenphosphat, Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat und gereinigtes Wasser.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3524212
EAN 9088883524210
Hersteller M.C.M. KLOSTERFRAU HEALTHCARE GMBH
Packungsgröße 10 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Warnhinweis 1: Kindern unter 6 Jahren nur mit Rezept
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!

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