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SCHUESSLER ADLER PHARMA CALCIUM SULFURATUM NR.18 D12 TABL 500g

Anwendung findet Calcium sulfuratum vor allem als wichtiges Ausscheigungsmittel für schwer ausscheidbare Substanzen, wie z.B. Schwermetalle, hier vor allem Amalgam.
Packungsgröße: 500 Gramm
Artikelnummer: 2263005

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 29,40

Artikelbeschreibung

Details

Die Nr. 18 ist ein wichtiges Ausscheidungsmittel bei Belastungen, die aufgrund  schwer ausscheidbarer Schadstoffe wie  Schwermetallbelastung, v.a. Amalgam bestehen. Es bremst überschießende oxidative Prozesse und wird auch unterstützend bei Erschöpfungszuständen mit Gewichtsverlust angewendet.

Die Mineralstoffe nach Dr. Schüßler verstehen sich in ihrer Anwendung als Regulationstherapie, bestens geeignet zur Gesundheitspflege und Vorbeugung von Krankheiten, bzw. zur Begleitung oder Unterstützung  einer ärtzliche Therapie, ganz im Sinne einer komplementärmedizinischen Anwendung. Dr. Schüßler unterscheidet zwischen Betriebsstoffen (Funktionsmittel in den Zellen) und Baustoffen, die für den Aufbau des Körpers nötig sind. Die Mineralstoffe sind so verdünnt, dass sie auf direktem Weg über die Mundschleimhaut in Gewebe und Blut aufgenommen werden. Schüßler Salze sind homöopathisch zubereitete, potenzierte Arzneimittel hoher Qualität, die dem Körper wegen eines Mangels an Betriebsstoffen (Funktionsmitteln) in den Zellen zugeführt werden.

Anwendung:

Die Anwendung ergibt sich aus den beschriebenen Funktionen der Mineralstoffe. Tabletten im Mund zergehen lassen oder protionsweise über den Tag verteilt in Wasser lösen und schlückchenweise einnehmen. Die Dosierung richtet sich nach der Stärke des Bedarfs.
Je größer der Bedarf umso süßer der Geschmack.

Besondere Hinweise:

Bereits ab dem Säuglingsalter anwendbar.

Inhaltsstoffe:

1 Tablette enthält Calcium sulfuratum Trit. D12 250mg sowie Lactose.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 2263005
EAN 9120016840504
Hersteller Adler Pharma
Packungsgröße 500 Gramm
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!

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